Freistellung

Freistellung steht für:

  • Freistellung (Arbeitsrecht), die Entbindung eines Arbeitnehmers von der Arbeitsleistungspflicht
  • Freistellung vom militärischen Dienst, eine Maßnahme zur Berufsförderung von Soldaten auf Zeit in Deutschland
  • Freistellung (AEG), ein Verfahren zur Entlassung einer stillgelegten Eisenbahnfläche ins kommunale Planungsrecht
  • Freistellung von einer Verbindlichkeit bei zivilrechtlichen Befreiungsansprüchen, siehe Befreiungsanspruch
  • Befreiung (eines Teils) des Kapitalvermögens von der Kapitalertragsteuer in Deutschland, siehe Freistellungsauftrag
  • Freistellung (Bild), die Separierung eines Motivs von seinem Hintergrund
  • Keying, in der Videotechnik die Freistellung eines Motivs von seinem Hintergrund
  • Freistellung (Kartografie), eine Maßnahme zur Verbesserung der Kartenlesbarkeit bei Signaturen und Beschriftung


Siehe auch

  • Unabkömmlichstellung (UK) und Zurückstellung eines Wehrpflichtigen
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.